Grundbesitzerhaftpflicht 1

 

 

Je nachdem, um was für einen Täter, bzw. um was für eine Vorgehensweise es sich bei einem Einbruch handelt, können die Tatspuren mehr oder weniger ausgeprägt sein.

 

Um das Objekt überhaupt betreten zu können, muss das Zugangshindernis, wie Fenster und Türen, vom Täter überwunden werden. Hier gilt, dass immer das Hindernis ausgewählt wird, bei dem am wenigsten Widerstand zu erwarten ist.

 

In der Regel handel es sich hierbei um schlecht gesicherte oder nicht stabile Fenster und Türen.

 

Bei Einfamilienhäusern kommen die Täter fast immer über ein leicht erreichbares Fenster oder über die Terrassentür in das Objekt hinein. Die meist schwer gesicherte Eingangstür wird bei Häusern erfahrungsgemäß unbeachtet gelassen.

 

Dieses gilt nicht für Wohnungstüren in Mehrfamilenhäusern. Gerade Wohnungen, welche in höheren Stockwerken liegen, können oftmals nur über das Gemeinschaftstreppenhaus und über die Eingangstür betreten werden.

 

Die meisten Fenster und Terrassentüren werden bei Einbrüchen von den Dieben mit einem Werkzeug "gehebelt". Dabei handelt es sich meistens um große Schraubendreher, welche in unterschiedlichen Abständen zwischen dem Rahmen und dem Schwenkelement eingeführt und durch kräftiges Ziehen auseinandergebrochen werden.

 

Durch mehrfaches Wiederholen, kann so, ein schwaches Kunststofffenster in wenigen Minuten zerstört, bzw. geöffnet werden. Wenn ein Fenster oder eine Tür "auf Kipp" gestellt sind, wird es hierbei dem Einbrecher noch leichter gemacht.

 

Egal, ob sich der Täter Zutritt zum Objekt verschaffen konnte, oder nicht: Kleine Hebelspuren zwischen dem Rahmen und dem Schwenkelement deuten immer darauf hin, dass es zumindest einmal zu einem "Einbruch-Versuch" gekommen ist. Diese Hebelspuren können von wenigen Millimetern, bis hin zu mehreren Zentimetern (Brechstange) groß sein.

 

Wenn sich ein Täter ungestört fühlt, bzw. sicher sein kann, dass niemand zu Hause ist, können auch bevorzugt die Glasscheiben mit einem Werkzeug zerstört werden.

Diese geschieht besonders dann, wenn eine Tür- oder ein Fenstergriff nicht zusätzlich mittels eines Schlüssels gesichert werden kann. Hierbei wird der Haus- und Wohnungseinbrecher nach Zerstörung des Glases, das Griffstück umlegen und sich somit Zutritt zu dem Gebäude verschaffen können.

 

Findige und handwerklich begabte Einbrecher können auch durch das "Bohren"Fenster und Türelemente, mit sehr wenig Lärmaufwand, den Rahmen in Höhe der Schließmechanik anbohren und hierdurch von außen auf die Schließbedienung einwirken. Nachteil für den Einbrecher ist hierbei der größere Zeitansatz für das "Bohren".

 

Bei dem "Bohren" können mehrere Bohrlöcher in unterschiedlicher Größe, im Schwenkelement, oder im Rahmen selbst aufgefunden werden.

 

Eine weitere und einfache Möglichkeit besteht für viele Täter auch darin, mit einem sogenannten "Flipper" eine Wohnungstür aufzusperren. Ein "Flipper" ist ein dünnes "Plastikstück" - meist aus einer PET-Flasche herausgeschnitten - welches zwischen dem Türschnapper und dem Rahmen eingeführt wird, mit dem Ziel, den Türschnapper aufspringen zu lassen.

 

Diese Vorgehensweise funktioniert jedoch nur bei unverschlossenen Türen. Daher ist es, gerade in Mehrfamilienhäusern unerlässlich, auch bei kurzzeitiger Abwesenheit, die Einganstüren immer abzuschließen und somit vor einem Einbruch zu sichern.